Mittelstufe

Die Mittelstufe schließt an die Klassen 5 und 6 der Orientierungsstufe an und umfasst bei uns die Klassen  7-10 . Die Aufnahme erfolgt nach Überleitung aus der Orientierungsstufe oder auf Antrag der Eltern, wenn die abgebende Schule diese befürwortet, in pädagogisch sinnvollen Fällen auch nur durch Zustimmung des Schulleiters.

Herr Mißfeldt und Herr Hillenbrand leiten die Mittelstufe.


Regularien

Es gilt die Schulartverordnung Gymnasien:

Von Klasse 7 nach 8 bzw. 8 nach 9 erfolgt ein Aufsteigen, bei erheblichen fachlichen Mängeln kann die Klassenkonferenz die Wiederholung des Jahrgangs empfehlen. Die Eltern entscheiden über die Befolgung oder Nichtbefolgung. Bei Nichtbefolgung wird das Aufsteigen mit einem Vorbehalt versehen und es werden Fördermaßnahmen vorgeschlagen. Die SchülerIn gelangt in die nächste Klassenstufe.

Bestehen die erheblichen fachlichen Mängel zum folgenden Halbjahrestermin (Januar) immer noch, erfolgt dann eine Rückstufung um eine Jahrgangsstufe. Sieht die Klassenkonferenz bis zum nächsten Zeugnistermin (Sommer) keine positive Perspektive, erfolgt eine Schrägversetzung zur Regionalschule mit schriftlicher Begründung.

Das Aufsteigen nach Klasse 10 erfolgt durch einen Versetzungsbeschluss, die Versetzung am Ende der Klasse 10  berechtigt zum Besuch der Oberstufe. Versetzt sind alle, die in nicht mehr als einem Fach eine Leistung schlechter als „ausreichend“ aufweisen oder, wenn das nicht der Fall ist, wenn die Klassenkonferenz eine positive Perspektive sieht. Bei Nichtversetzung kann einmal wiederholt werden. War die Wiederholung nicht erfolgreich, muss die Schule verlassen werden.

Am Ende jedes Jahrgangs können Eltern einen Antrag auf Wiederholung oder Überspringen stellen, worüber die Klassenkonferenz entscheidet.

Unsere Schule bietet im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts (WPU) die dritten Fremdsprachen Latein oder Französisch, sowie je nach Jahrgangsstärke ein oder mehrere Fächer an, z.B. Astronomie oder Sport.

Die Lehrpläne sind hinterlegt auf den Seiten des Instituts für Qualitätsentwicklung an den Schulen in Schleswig-Holstein.


Abschlüsse

Der erste allgemeinbildende Schulabschluss wird durch die Versetzung in die 10. Klasse erreicht.  Der mittlere Schulabschluss wird erreicht durch Versetzung in die Klasse 11. Das Ergebnis der Leistungen kann auf Antrag (Gründe: Abmeldung, Bewerbung) als dem mittleren Schulabschluss gleichwertig attestiert werden. Dabei werden alle Noten außer Sport um einen Wert verbessert. Das gilt auch für Nichtversetzte.